Der gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) wurde mehrfach durch Klagen der Kiesindustrie angegriffen. Sie pocht auf 50 Jahre Planungssicherheit.
Die Naturschutzverbände und auch die Kreise Wesel und Kleve haben ihre Ablehnung zum Kiesabbau am Niederrhein deutlich formuliert.
Der GEP 99 sollte für alle zu berücksichtigenden Belange eine Planungssicherheit von etwa 10 Jahren darstellen. Im Gegensatz dazu ist in den Erläuterungen zum Landesentwicklungsplan eine Planungssicherheit für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze von 50 Jahren erwähnt (25 Jahre im Regionalplan und weitere 25 Jahre in einer s.g. Reservekarte). Mit dieser Auflage war der GEP 1999 von der damals für Raumordnung zuständigen Ministerin, Frau Höhn, genehmigt worden.
Die Bezirksregierung und der Regionalrat sind dem nicht gefolgt. Stattdessen wurde ein Abgrabungsmonitoring beschlossen und durchgeführt. Flächen für 25 Jahre sind im GEP z. Zt. dargestellt. Alle 2 Jahre sollten nach dem tatsächlichen Verbrauch neue Flächen ausgewiesen werden können. Dieses eigentlich vernünftige und flexible Verfahren reicht jedoch weder der Kiesindustrie noch den Verwaltungsgerichten aus.
Die Änderung soll eigentlich verhindern, dass außerhalb der festgelegten Flächen Genehmigungen erteilt werden können. Die Realität sieht leider anders aus! Als Grundlage für den Bedarf ist die Förderung von Sand und Kies der letzten 5 Jahre angesetzt worden. Die Reserven abbauwürdiger Lagerstätten sind mit je 3000 km² im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Regierungsbezirk Münster fast identisch.
Eine gewollte Reduzierung der Abbautätigkeit und des Exports, vor allem in die Niederlande, ist nicht zu erkennen. Eine Reduktion von mindestens 4% p.a. sind von den Verbänden in ihrer Stellungnahme im laufenden Verfahren gefordert worden.
Durch den permanenten Anstieg der errichteten Bausubstanz vergrößert sich die zur Verfügung stehende Masse an Recyclingmaterial, dieses wird in der vorgelegten Beschlussvorlage ebenfalls nicht berücksichtigt.
Mächtigkeit und Qualität der Lagerstätte sind nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hätte man den Flächenverbrauch durch Kiesabbau minimieren wollen, hätte zunächst die Kiesmächtigkeit berücksichtigt und die Tabuflächen, wie z.B. Naturschutz-, Siedlungs- und Wasserschutzgebiete, mit der Karte des Geologischen Dienstes verschnitten werden müssen. Danach hätte man die konfliktarmen Bereiche in mehren Kategorien erhalten.
Jedoch sind die Wunschflächen der Auskieser den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt worden. Es handelt sich um ca. 2880 ha, die überwiegend in den Kreisen Kleve und Wesel liegen.
Selbst diese Begehrlichkeiten würden nach der angewendeten Bedarfsgrundlage nur für weitere 17 Jahre ausreichen und damit wieder keine Rechtssicherheit bringen. Gerichtsfest kann der GEP aus Sicht des NABU so jedenfalls nicht werden. Auch die für die Kiesindustrie tätige Kanzlei Anders und Thomé hat dies der Behörde bereits mitgeteilt.
Besonders kritisch wird von den Naturschutzverbänden gesehen, dass im Kreis Kleve ca. 500 ha in rheinnahen Bereichen und zusätzlich 464 ha in IBA- Flächen, dem faktischen Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, von der Bezirksplanungsbehörde in die Beteiligung bebracht wurden. Die Umweltauswirkungen auf Wasserhaushalt, Klima, Boden, Artenschutz , die Problematik der Nachfolgenutzung, der Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen und besonders das Zusammenwirken der neuen s.g. Sondierungsbereiche mit ausgekiesten und im GEP dargestellten Abbauflächen sind in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) nicht ausreichend behandelt.
Im Verfahren hat die Kiesindustrie nun zusätzliche, großflächige Begehrlichkeiten angemeldet. Deshalb wird es eine zweite Offenlage auch für die Öffentlichkeit geben müssen. Auch die bereits im jetzigen GEP dargestellten Flächen müssten mit ausgelegt werden, denn die Eigentümer sind 1999 nicht beteiligt worden.
Die Bezirksregierung und der Regionalrat werden aufgefordert, sich bei der Landesregierung für eine schnellstmögliche Herabsetzung des Planungszeitraumes von 25+25 Jahren auf insgesamt höchstens 30 Jahre für die Darstellung der Abgrabungsflächen einzusetzen.
Der NABU-Landesvorsitzende, Herr Josef Tumbrinck, hat bereits im Mai 2007 - mit Unterstützung der Grünen im Landtag und im Regionalrat - den Regierungspräsidenten, Herrn Jürgen Büssow, sowie die Bezirksplanungsbehörde in einem persönlichen Gespräch gebeten, im Ministerium auf eine schnelle Änderung der landesplanerischen Vorgeben zu drängen.
Die NRW-Wirtschaftsministerin, Frau Christa Thoben, hat auf dem Kies-Hearing im Februar 2007 in Krefeld bereits die Problematik erkannt. Eine Gesetzesänderung würde viel zu lange dauern, deshalb hat Josef Tumbrinck im Oktober 2007 erneut um eine schnelle unbürokratische Änderung gebeten. Er ist nach den Äußerungen von Frau Thoben zuversichtlich, dass die Ministerin kurzfristig Bewegung in das Verfahren bringen will.
Mit einer Entscheidung über die 51. Änderung des GEP 99 rechnet der NABU in ca. 1 Jahr. Die Stellungnahmen des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW und der Kanzlei Anders und Thomé können hier nachgelesen werden.
Besonders hochwertige Sande, die für die Erzeugung von feuerfesten Produkten und Ferrosilizium benötigt werden, fallen unter das Bergrecht. Für die Genehmigung, Abt. 8 der Bezirksregierung Arnsberg, reicht der Nachweis der Eignung des Materials. Die tatsächliche Verwendung der Stoffe muss, um dem Raubbau ein Ende zu setzen, jedoch nachgewiesen werden.