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  • Brauchtumsfeuer

    Informationen zum richtigen Umgang

    Brauchtumsfeuer sollen der Brauchtumspflege dienen und dürfen nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben. Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist verboten, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt wird.

    Um die Verhaltensregeln zum Brauchtumsfeuer bei der Planung berücksichtigen zu können, sollte diese bis spätestens 7 Tage vor dem Abbrennen dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden.

    Verhaltensregeln:


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