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  • Fischsterben im Moersbach

    Der NABU kann sich nur wundern, wie in mancherlei Hinsicht bei Umweltdelikten ermittelt wird. Ein Fall aus Rheinberg erhitzte im Sommer 2003 die Gemüter.

    Am 18.07.03 meldete ein Rheinberger Bürger bei der Polizei und dem Kreis Wesel den Fund massenhaft toter Fische im Moersbach. Es handelte sich dabei um mehr als 140 kg, vornehmlich Aale, die man vom Moersbach im Bereich Hoher Weg bis zur Fossa Eugeniana entsorgen musste. Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil schon in den Rhein geschwemmt wurde. In der Bevölkerung machte sich Panik breit, da entlang des betroffenen Abschnitts noch andere Gewässer wie beispielsweise der Rheinberger Stadtparkteich liegen.

    Jeder Laie würde jetzt vermuten, dass man vor Ort nicht nur einige tote Fische für Untersuchungszwecke sichergestellt, sondern auch Wasserproben entnommen hat. Doch weit gefehlt. Denn obwohl die Untere Wasserbehörde und insbesondere die LINEG (Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft) einen natürlichen Tod der Fische durch Sauerstoffmangel ausschlossen und den Verdacht des Gifteintrags vermuteten, beschloss man im Einvernehmen keine Wasserproben zu entnehmen, da nachweisbare Bestandteile im Wasser wohl schon zum Rhein geflossen seien.

    Dem NABU drängt sich die Frage auf, warum hier nicht die heute vorhandenen hochsensiblen Wasseruntersuchungsgeräte eingesetzt wurden, die an ruhigen Stellen eines Baches einen Gifteintrag noch nach langer Zeit nachweisen können. Zumindest hätte eine entnommene Wasserprobe mit nicht mehr nachzuweisenden Giftstoffen eine "sichere Erkenntnis" gebracht. So bleibt alles nur eine Vermutung, die letztendlich zu keinem Beweis führt.

    Die am Freitag, den 18.07. 2003, von der Polizei Rheinberg eingeschaltete Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung der Kriminalpolizei Wesel teilte bereits am Montag, den 21.07.2003 der Unteren Wasserbehörde mit, dass nicht weiter ermittelt werde, da keine Anhaltspunkte für eine Straftat erkennbar seien. Es gab keinen direkten Giftnachweis im Wasser oder eine genaue Einlassstelle. Konnte es auch nicht, denn es wurde ja auch keine Wasserprobe entnommen, die vielleicht zu weiteren Erkenntnissen geführt hätte.

    Ein chemisch/toxikologisches Untersuchungsergebnis der toten Fische lag zu dieser Zeit nicht vor und wurde auch nicht in Auftrag gegeben. Die Untere Wasserbehörde entschied sich, die Fische zur zuständigen Fachabteilung der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) zu schicken, die jedoch nur bakterielle Erkrankungen nachweisen kann. Begründung: Das in Frage kommende staatliche Untersuchungsamt in Münster konnte wegen eines Umzugs und der somit zweiwöchig fehlenden Analysegeräte keine chemische Untersuchung durchführen. Das Material wäre dann angeblich nicht mehr verwertbar gewesen. Die zwischenzeitlich vom NABU über den Rechtsanwalt Frank Bindel veranlasste Strafanzeige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gewässerverunreinigung wurde von der Staatsanwaltschaft Kleve zurückgewiesen. Begründung: "... Meines Erachtens ist eine Straftat nicht gegeben, und selbst wenn, lässt sich der Verursacher nicht (mehr) feststellen. ..."

    Eines ist jedoch ganz sicher, dass nicht nur die betroffenen Fische bei einem solchen Fall gefährdet sind, auch fischfressende Vögel, angrenzende Gewässer und nicht zuletzt der Mensch. Wie beruhigend für alle Betroffenen, dass man sich bei Wiederholungstaten auf die Untersuchungsbehörden verlassen kann, die immer wieder hervorheben, alles Erdenkliche zu tun, um den Tätern auf die Spur zu kommen.

    Dieser Beitrag basiert auf einem Bericht von Frau Sylvia Oelinger im Naturspiegel, Heft 52

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