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  • Deutsche Steinkohle greift Dinslakener Wasserrecht an

    Die Auseinandersetzung über den Steinkohlenabbau unter dem Dinslakener Trinkwassergewinnungsgebiet, dem Naturschutzgebiet Mommniederung hat eine neue Dimension erreicht: Die DSK und der Lippe-Verband haben bei der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die wasserrechtliche Fördererlaubnis der Wasserwerke Dinslaken aus Juli 2003 Widerspruch eingelegt.

    Durch dieses Rechtsmittel trat die Situation ein, dass die Stadtwerke ohne behördliche Erlaubnis Trinkwasser fördern würden. Ein Blick zurück: Die Stadtwerke betreiben seit 1961 im Mehrumer Rheinbogen die Wassergewinnungsanlage Löhnen. Die aus 6 Förderbrunnen bestehende Wassergewinnung Löhnen I wurde 1988/89 durch die Erschließung der Wassergewinnung Löhnen II erweitert, die aus 3 Förderbrunnen besteht. Die Berechtigung, dort Trinkwasser zu fördern, war durch eine Bewilligung abgesichert, die jedoch zum 31.07.2003 auslief. Daraufhin beantrage das Wasserwerk eine neue Bewilligung für die Dauer von 30 Jahren, erhielt aber wegen der unklaren Beeinträchtigungen durch den Steinkohlenabbau nur eine Erlaubnis bis zum 31.12.2009 zur Förderung von insgesamt 6,2 Mio. Kubikmeter Wasser pro Jahr.

    „Die Zielrichtung des Angriffs gegen das Wasserrecht ist klar: Der Bergbau will die störende Trinkwasserversorgung seinen Bergbauplanungen unterordnen,“ erklärt der Vorsitzende der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener am Niederrhein, Klaus Friedrichs.

    “Die vollmundigen Zusagen des Bergbaus, Rücksicht auf die Trinkwasserversorgung zu nehmen, sind heuchlerisch, denn nicht an ihren Worten muss die DSK gemessen werden, sondern an ihren Taten,“ führt der Voerder Rechtsanwalt weiter aus. „Nicht nur die BiB, sondern auch viele Dinslakener Bürgerinnen und Bürger sehen darin eine offene Kriegserklärung und den Beginn einer sich verschärfenden Auseinandersetzung um die restlichen 4 Jahre des zerstörerischen Bergbaus am Niederrhein,“ stellt Friedrichs fest. „Die Bergbaubefürworter werden überrascht sein über den eindeutigen Willen der Bevölkerung zum Widerstand gegen die Verschlechterung des Trinkwassers, denn der Bergbau hat mit einer solch juristisch zulässigen Aktion aber seine moralische Glaubwürdigkeit verloren und sein wahres Gesicht gezeigt, nämlich die Politik der verbrannten Erde für unsere Region bis zum 1.01.2009 gnadenlos fortzuführen,“ stellt Friedrichs klar.

    „Hohes Lob muss man der Bezirksregierung Düsseldorf zollen für die unmissverständliche Antwort auf das skandalöse Vorgehen der DKS und des Lippeverbandes, denn die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Begründung der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung der Stadt Dinslaken mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser auch für die Zukunft ist ein klarer Beweis für das hohe Verantwortungsgefühl der Düsseldorfer Behörde,“ schließt der BiB-Vorsitzende.

    Dieser Beitrag entspricht einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener am Niederrhein (BiB) e.V. vom 19.08.2004

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