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  • Einblicke in den Erörterungstermin

    Grundwasserregelnde Maßnahmen des Lippeverbandes als gegensteuernde Maßnahmen der Senkungen des Bergwerks Walsum

    Der durch den Steinkohleabbau des Bergwerkes Walsum bedingte Grundwasser-anstieg im Naturschutzgebiet „Mommbach-Niederung“ bei Voerde erfordert „gegensteuernde Maßnahmen“, damit das Gelände nicht überflutet wird. Diese wurden vom Lippeverband im Auftrag der DSK unter dem Namen „Mommbach-Konzept“ geplant. Dieses Gebiet ist einerseits als Trinkwasserschutzgebiet, in dem das Trinkwasser für die Dinslakener Bevölkerung gefördert wird , und andererseits als Natur- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

    Als aus seinem Konzept abgeleitete Maßnahmen beantragte der Lippe-verband am 20.12.2002 die Genehmigung nach § 7 WHG  (Wasserhaushaltsgesetz) bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW, den Bau von Objektschutzbrunnen, Polderanlagen, die Anreicherung bei Stockum sowie die Versickerung in den Langenhorster Leitgraben. Gleichzeitig sollte die Untere Land-schaftsbehörde im Kreis Wesel eine Befreiung nach § 69  LG NRW (Land-schaftsgesetz) erteilen, um diese Maßnahmen im Naturschutz-gebiet durchführen zu können. Parallel wurde ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG für den Ausbau und die Schlitzung des Mommbachs, den Bau eines Pumpwerks und die Ableitung über den Deich bei der Kreisverwaltung beantragt.

    Beide Anträge hat der Kreis Wesel abgelehnt. Da es sich bei den beantragten Maßnahmen um ein Gesamtkonzept handelt, ist eine Polderung ohne Genehmigung für die Ableitung des Wassers und den Ausbau des Mommbaches nach Ansicht des NABU zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, so dass der Erörterungstermin bereits im Vorfeld nicht sinnvoll erschien.

    Dennoch wurde das Verfahren nicht ausgesetzt. Ab dem 20.4.2004 wurden in der Dinslakener Stadthalle die oben beschriebene wasserrechtliche Genehmigung nach § 7 WHG mit den Trägern öffentlicher Belange, den Naturschutzverbänden und den Einwendern erörtert. Im Vorfeld konnten schriftliche Stellungnahmen bei der verfahrensführenden Behörde, der Bezirksregierung Arnsberg, eingereicht werden, mit denen bereits erhebliche Untersuchungsdefizite gemeldet wurden.

    Die Vertreterinnen der Naturschutzverbände, Helga Franzkowiak und Hannelie Steinhoff von der NABU-Kreisgruppe Wesel, stellten aus den oben genannten Gründen zu Beginn Anträge auf Aussetzung des Verfahrens, die abgelehnt wurden.

    Die Verbände legten darauf hin dar, dass die anvisierten Maßnahmen eine Verschlechterung der Grundwasserqualität, die z. B. durch Einströmen von Rheinuferfiltrat entstehen, erwarten lassen. Die Stadtwerke Dinslaken und das Staatliche Umweltamt Duisburg, die für die Trinkwasserversorgung verantwortlich sind, rieten zu einem Überdenken des Förderkonzeptes. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Fachaufsichtsbehörde für Grund- und Trinkwasserschutz reklamierte eine Priorität von Trinkwasser gegenüber der Steinkohleförderung.

    Der Lippeverband beharrte jedoch im Laufe des Erörterungstermins auf der beantragten Ausnahmegenehmigung für das Vorhaben, obwohl der § 33a des Wasserhaushaltsgesetzes ein striktes Verschlechterungsverbot von Grund- und Trinkwasser beinhaltet.

    Die für eine umfassende Beurteilung notwendigen Unterlagen, die schon in den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingefordert worden waren, wurden auch im Rahmen der Erörterung nicht nachgereicht. Die beispielsweise seitens der Betroffenen und der Verbände eingeforderten Messdaten, die bei der DSK bzw. der Tochtergesellschaft des Lippeverbandes vorliegen und für eine Beurteilung des Antrages notwendig sind, wurden nicht beschafft, so dass die NABU-Kreisgruppe Wesel Beschwerde bei der Fachaufsicht, dem MUNLV, einreichte.

    Auch die Belange von Natur – und Landschaft wurden aus der Sicht des NABU nicht ausreichend berücksichtigt. Stichprobenartig konnte nachgewiesen werden, dass die wertvollen Kopf- und Obstbäume der Mommbach-Niederung nur teilweise kartiert worden sind, mit der Folge: wo keine Bäume sind, gibt es auch keine Steinkäuze. Die alten Kopfbaumbestände sollen nach den Unterlagen auch keine Vitalitätsprobleme bekommen, da das Grundwasser angeblich nur bis zu dem Punkt ansteigt, wo es nicht schadet. In der Realität sind aber schon Bäume abgestorben.

    Weitere zu erwartende gravierende Schäden im Naturschutzgebiet sind das Trockenlegen von § 62 Feuchtgrünlandbiotopen und der Verlust des naturnahen Mommbaches. Dieser soll zu einem naturfernen Gewässer ohne Durchgängigkeit, mit Rücklaufstrecken, Betonkorsett und Grundwasserkontakt umgebaut werden, obwohl die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt, dass bis 2014 alle Gewässer in einen naturnahen Zustand zurück geführt werden müssen.

    Aus Protest gegen die unzureichende Darlegung haben die Vertreterinnen der Naturschutzverbände am 25.05.2004 eine weitere Teilnahme an der Erörterung abgelehnt.


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