Nach einem Jahr Verhandlungsdauer hat das Oberverwaltungsgericht Münster das Eilverfahren beendet, mit dem der NABU Nutzungseinschränkungen für die fertig gestellten Windenergieanlagen im Meerfeld in Wesel-Büderich durchsetzen wollte. Die Dauer dieses "Eilverfahrens" zeigt, wie kompliziert die Materie insgesamt ist.
Ein Vorentscheid für das eigentliche Hauptsacheverfahren, das nach wie vor beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig ist, ist mit dieser Entscheidung aus Münster nicht verbunden.
Die Klage gegen die beiden neu errichteten Windriesen in Büderich (Nabenhöhe 108 Meer, Höhe bis zur Blattspitze 149 Meter) bedeutet nicht, dass der NABU Windenergieanlagen grundsätzlich ablehnt. Hier liegt der Fall nur so, dass die Windräder in einer Flugroute zwischen zwei Naturschutzgebieten liegen. Vögel und Fledermäuse sind durch das sog. Barotraume bedroht. Dabei handelt es sich um die Folgen des Unterdrucks an den Windrädern, der die Lungenbläschen der Tiere platzen lässt. NABU Kreisgruppe und Landesverband hoffen darauf, dass möglichst bald eine grundsätzliche Entscheidung in dieser wichtigen Frage auch für NRW fällt.
Fertig, allerdings nicht in Betrieb, zeigen sich die beiden Büdericher Windriesen seit Ende Oktober.
Am 31. Oktober 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag des NABU gegen die Baugenehmigung für die beiden Windräder abgelehnt. Das Hauptverfahren ist damit allerdings nicht entschieden.
Nach ausführlicher Prüfung der Begründung des Beschlusses wird der NABU über das weitere Vorgehen entscheiden. Dies bedarf einer intensiven Abstimmung zwischen der NABU- Kreisgruppe Wesel und dem NABU- Landesverband NRW. Hier handelt es sich zunächst um ein vorläufiges Eilverfahren, dass nichts über den Ausgang des Hauptverfahrens aussagt. Es bleibt die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diesen Beschluss beim OVG NRW. Dies behält sich der NABU nach eingehender Prüfung vor. Denn für den NABU bleibt dieser Standort nahe des Vogelschutzgebietes eine No-Go-Area für Windkrafträder.
Deutliche Fortschritte macht der Aufbau der beiden Windenergieanlagen in Wesel-Büderich. An der Lehmstraße ist der Mast in die Höhe gewachsen. Im Meerfeld steht weithin sichtbar der Baukran und setzt die ersten Ringe auf das Fundament - und das, obwohl über den Antrag der NABU-Keisgruppe zum Baustopp noch nicht entschieden ist.
So steht zu befürchten, dass die Anlagen neben dem bereits bestehenden wesentlich kleineren Windrad im Meerfeld bereits im kommenden Winter in Betrieb gehen und als Sperrriegel die Flugrouten zwischen den Vogelschutzgebieten unterbrechen.
"Das wird wie in Datteln - nur kleiner". Die Anspielung des NABU-Landesvorsitzenden
Josef Tumbrinck auf den Streit zum Bau des Kohlekraftwerks in Datteln ist naheliegend. Auch hier will ein Vorhabenträger Fakten schaffen und den Bau voran treiben, ohne auf gerichtliche Einigungen oder Genehmigungen zu warten.
Der Rechtsanwalt des NABU ist heute beauftragt worden, einen "Antrag auf Aussetzung der sofortigen Voll
ziehung", also eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Baustopp zu beantragen.
Für den NABU-Vorsitzenden Matthias Bussen war sofort klar: "Wenn wir jetzt nichts unternehmen, stehen bald überall Windkraftanlagen am Vogelschutzgebiet".
Dabei ist der NABU selbstverständlich für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und findet an vielen Stellen Möglichkeiten für eine Kooperation, auch mit diesem Vorhabenträger. Aber nicht zu jedem Preis: "Artenschutz ist nicht verhandelbar." ist Matthias Bussen überzeugt.
WKA-Baustelle in Büderich am 7. Juni 2011.
Bilder: Uwe Heinrich
Das NABU-Positionspapier zu Erneuerbaren Energien finden Sie hier im PDF-Format.
Gerichtsverfahren sind teuer, aber manchmal leider notwendig. Möchten Sie den NABU bei seinem Kampf gegen diese Windkraftanlage am Vogelschutzgebiet in Büderich unterstützen? Auch eine kleine Spende hilft.
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Kennwort: WKA-Klage