Die am 31. Mai 2011 in Wesel stattgefundene Mitgliederversammlung der NABU Kreisgruppe Wesel mit den Vorstandswahlen muss wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Dies hat eine juristische Prüfung ergeben. Der alte und der neue Vorstand sind daher einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen, dass die Wahl wiederholt werden soll.
Die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl findet am Samstag. 19. November 2011 um 15:30 Uhr in der Aula des Konrad-Duden Gymnasiums, Barthel-Bruyn-Weg 54 in 46483 Wesel statt.
„Dies ist einer der frühest möglichen Termine“, so Matthias Bussen, alter und neuer geschäftsführender NABU-Vorstand. „Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss über unsere Vereinszeitschrift, den Naturspiegel, erfolgen. Die nächste Ausgabe erscheint erst wieder Ende September / Anfang Oktober. Drei Wochen später beginnen die Herbstferien. Da wir aber eine Ladungsfrist von drei Wochen einhalten müssen, ist der 19. November einer der frühest möglichen Termine“, erläuterte Matthias Bussen.
Der bisherige geschäftsführende Vorstand mit Matthias Bussen, Winfried Ricken und Arndt Kleinherbers bleibt bis dahin im Amt.
Die am 31. Mai tatsächlich nicht gewählten neuen Vorstandsmitglieder (Gerd Böllerschen, Stefanie Trautmann und Uwe Heinrich) nehmen beratend an den Vorstandssitzungen teil.
am Samstag, den 19.11.2011 um 15.30 Uhr in der Aula des Konrad-Duden-Gymnasiums, Barthel-Bruyn-Weg 54 in 46483 Wesel.
TOP 1: Begrüßung durch den NABU-Landesvorsitzenden Josef Tumbrinck
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Rechenschaftsbericht des Vorstandes für den Zeitraum Mai bis November 2011
TOP 4: Entlastung des Vorstandes
TOP 5: Wahlen des gesamten Vorstandes
TOP 6: Anträge der Mitglieder
TOP 7: Verschiedenes
TOP 8: Bericht aus der Landespolitik
Anträge zur Tagesordnung sind bitte bis spätestens 21. Oktober 2011 schriftlich an die NABU-Geschäftsstelle in Wesel zu richten.
Da wir mit einem großen Besucherandrang rechnen, kommen Sie bitte frühzeitig. Denken Sie bitte außerdem daran, ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis o.ä.) mitzubringen.
Eltern nichtanwesender Kinder unter 14 Jahren sind gemäß unserer Satzung für ihre Kinder abstimmungsberechtigt. Dieses Wahlrecht können Eltern jedoch nur wahrnehmen, wenn die Kinder namentlich und mit ihrem Geburtsdatum beim NABU gemeldet, in unserer aktuellen Mitgliederliste aufgeführt sind. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Interessenten sind herzlich eingeladen.
Im Anschluss an die Tagesordnung referiert Josef Tumbrinck über aktuelle Entwicklungen im Naturschutz auf Landesebene.
Der Vorstand