Wesel, 9. Februar 2012 - Illegale Greifvogelverfolgung war das Thema der jüngsten Vortragsveranstaltung des NABU im Naturschutzzentrum in Wesel. Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord zeigte anhand eindringlicher Bilder, mit welchen Methoden auch in NRW Greifvögeln nachgestellt wird.
Alle Greifvogelarten gehören zu den streng geschützten Arten, sodass sogar der Versuch der Nachstellung strafrechtlich verfolgt wird. Das heißt, dass sogar das bloße Aufstellen einer Falle oder das Auslegen von Giftködern ohne tatsächlichen Fang oder Todfund schon geahndet werden kann.
Hirschfeld beleuchtete die gesetzlichen Hintergründe aus Jagd- und Naturschutzrecht ausführlich und zeigte Aufnahmen unterschiedlichster Fanggeräte, die teils von ungeübtem Auge erst Mal nicht als Vogelfalle erkannt werden.
Ziel der Veranstaltung war es deshalb, den Blick ehrenamtlicher Naturschützer, Ornithologen oder sonstiger Interessierter für Zeichen zu schärfen, die auf eine illegale Greifvogelverfolgung hinweisen. Ferner wies er darauf hin, welche Schritte zu einer weiteren Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden müssen, denn so sein Fazit: Die tatsächlich festgestellten Greifvogelfänge und -vergiftungen sind nur die Spitze eines Eisberges.
Erwischten Übeltätern - auch dafür hatte Hirschfeld Beispiele sogar aus dem näheren Umfeld zu bieten - winken empfindliche Geldstrafen und darüberhinaus ggf. auch der Verlust des Jagdscheins.
Im Anschluss an den Vortrag entspann sich eine angeregte und erfreulich sachliche Diskussion unter den 55 Zuschauern, darunter auch einige Taubenliebhaber.