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    Bedrohung der Artenvielfalt hält an

    Anlässlich der Vorstellung der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Vögel in NRW fordert der NABU die Landesregierung auf, den Artenschutz endlich als quer-schnittsaufgabe aller Ressorts zu begreifen und die Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung in NRW umzusetzen. „Die neue Rote Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens ist der beste Beweis für die anhaltende Gefährdung der heimischen Arten und dafür, dass NRW sein Ziel, den Artenschwund bis Ende 2010 zu stoppen, deutlich verfehlt“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Das Land sei zwar Ende 2007 dem so genannten Countdown 2010-Prozess medienwirksam beigetreten. Doch habe dies nicht zu konsequenten Maßnahmen in der Breite geführt. „Einzelne Erfolge wie beim Wanderfalken, dem Uhu oder dem Weißstorch dürfen nicht über die ansonsten dramatische Lage hinwegtäuschen“, so Tumbrinck weiter.

     

    47 Prozent aller Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen seien gefährdet: Von insgesamt 212 Brut-vogelarten stehen 81 Arten als ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet auf der Roten Liste, 18 weitere Arten sind potenziell gefährdet. Besonders alarmierend ist der Rückgang bei Arten wie Uferschnepfe, Kuckuck, Pirol, Feldlerche, Grauammer und Mehlschwalbe. Besorgniserregend sei auch, dass ehemalige Allerweltsarten wie Haussperling oder Star nun in die so genannte Vorwarnliste aufgenommen wurden. „Hauptverantwortlich für diese zum Teil gravierenden Bestandseinbrüche ist die immer schneller fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft, die zum Verlust von geeigneten Lebensräumen wie Grünland, Brachflächen, Hecken oder Gebüschen führt“, klagte der NABU-Landeschef an. Aber auch der anhaltend hohe Flächenverbrauch, die Gebäudesanierung, Aufräumwut im Siedlungsbereich und der Klimawandel machten sich bei dieser neuen Roten Liste bemerkbar.

    Besondere Anstrengungen erwarte der NABU auf Grund der besonders starken Bestandseinbrüche der Acker- und Wiesenvögel zukünftig im Bereich der Landwirtschaft. „Wenn nicht schnell ein Umsteuern stattfindet, wird bald der Frühling in weiten Teilen von NRW auf dem Acker stumm bleiben, so Tumbrinck. Statt die Intensivierung zu subventionieren, sollten finanzielle Hilfen besser in die Kulturlandschaftspflege und die Förderung des ökologischen Landbaus fließen, der einen wesentlichen besseren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten könnte. Zudem bliebe das Landschaftsgesetz weit hinter den Möglichkeiten zurück, die der Bund den Ländern als Spielraum zur Gestaltung der Naturschutzpolitik zugestehe, und ein erheblicher Anstieg der Naturschutzmittel in den kommenden Jahren sei ebenfalls nicht in Sicht. So sei das ursprünglich gesteckte Ziel auch nicht erreichbar.

    Das Land müsse den Naturschutz außerdem endlich als raumbedeutsame Aufgabe begreifen und ihm einen hohen Stellenwert in den Regionalplänen einräumen. Dafür müsse dort der Biotopverbund erheblich gestärkt und der Artenschutz berücksichtigt werden. Und die täglichen Begehrlichkeiten der Kommunen müssten zurückgewiesen werden. Bauen im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet, das Fällen von Fledermausbäumen im FFH-Gebiet oder das Bauen von Sportplätzen im Naturschutzgebiet seien immer noch Alltag in NRW.

     

    Tumbrinck: „Um das fortdauernde Artensterben endlich aufzuhalten, muss das Umweltministerium größere und mutigere Schritte machen als bisher. Die Förderung von 9000 Feldlerchenfenstern oder das Pflanzen von Alleen reicht für ein Umsteuern nicht aus.“


    Für Rückfragen:
    Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 01 71 - 38 67 379
    Birgit Königs, Pressestelle NABU NRW, 02 11 - 159 251 - 14


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